Schwerer Eingriff in die Bürgerrechte
Am Mittwoch, 29.04.2015 fand die angekündigte Veranstaltung mit dem Rechtsanwalt für Agrarecht, Herrn Anton Hess von der Rechtsanwaltsgesellschaft Landvokat statt.
Eingeladen hatte dazu die Gemeinde Speichersdorf gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Speichersdorf sagt NEIN…
Rechtsanwalt Hess erläuterte den interessierten Zuhörern die verschiedenen rechtlichen Schritte von der Planung bis zum Bau einer HGÜ-Trasse.
Besonders bedenklich ist aus seiner Sicht, dass das Netzausbaubeschleunigungsgesetz, das extra für den schnellen Bau von Stromtrassen vom Parlament erlassen wurde. Es macht es für den betroffenen Bürger fast unmöglich, sich gegen den Bau von Stromtrassen zu wehren. So ist es nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz möglich, dass Grundstücksbesitzer bereits enteignet werden, bevor der Bau im Planfeststellungsverfahren überhaupt endgültig beschlossen ist. Herr Hess betonte, dass dieses verfassungsrechtlich äußerst bedenklich ist. Es erinnere an die Notstandsgesetze der BRD von 1968. Und es ist ein gravierender Eingriff in die Bürgerrechte! Auf Nachfragen erläuterte Rechtsanwalt Hess dem anwesenden Bürgermeister Porsch, welche rechtlichen Möglichkeiten die Gemeinde Speichersdorf hat. Das Gemeindegebiet wird vom vorläufigen Vorzugskorridor auf elf Kilometer Länge durchquert. Durch die große Betroffenheit der Gemeinde riet der Rechtsanwalt auf jeden Fall gegen die Gleichstromtrasse zu klagen.
Im Vorfeld hatte der Speichersdorfer Bürgermeister Manfred Porsch ein Grußwort gesprochen und die Sprecherin der Bürgerinitiative Annke Gräbner gab einen Überblick über die Tätigkeiten der BI seit der Gründung vor einem Jahr und dem derzeitigen Stand zum geplanten Bau der HGÜ.
Fazit der Veranstaltung war: Auf rechtlichem Weg ist es für den einzelnen fast unmöglich sich auf dem Rechtsweg zu wehren. Daher ist es notwendig, dass der politische Protest laut und stark ist.
Bitte die Widersprüche gegen den 2. Entwurf des Netzentwicklungsplanes bis 15.05.2015 einreichen! Jeder einzelne Bürger hat das Recht sich zu äußern.